Baumpflege Baumfällung Gartenpflege: Kletterbärn. Nachhaltige Baumpflege, Baumfällung, Gartenpflege: Kletterbärn legt durch Einsatz modernster Technik das schonendste Arbeitsverfahren fest in Bückeburg, Schaumburg, Minden, Rinteln, Stadthagen, Petershagen, Lübbecke, Löhne. Baumpflege Baumfällung Gartenpflege: Kletterbärn

Bärenstarke baumpflege

Über uns

Nachhaltige Baumpflege – Kletterbärn versucht durch Einsatz modernster Technik fallspezifisch das schonendste Arbeitsverfahren festzulegen.
Baum und Baumumfeld sind stets als komplexes System zu betrachten, Schädigungen des Wurzelbereichs durch Bodenverdichtung ist im besten Fall zu vermeiden, daher haben wir uns auf Seilklettertechnik spezialisiert.

Ein ganzes Leben reicht nicht aus, das Wesen der Bäume zu ergründen. -John F. Carlson

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Baumpflege Baumfällung Gartenpflege: Kletterbärn. Baumpflege und Gartenpflege in Schaumburg, Minden, Rinteln und Stadthagen. Vogelhaus aufhängen, Eichhörnchenkobel und vieles mehr. Strauch- und Heckenschnitt, Häckselarbeiten und Grünschnittentsorgung.

Kronenschnitt nach ZTV-Baumpflege, Kroneneinkürzung und Baumfällung. Nistkasten kaufen und Baum- sowie Tiergerecht einbauen lassen. Schaumburger Gartenpflege, Heckenschnitt, Strauschnitt, Häckselarbeiten und Grünschnittentsorgung.

„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.
―Johann Wolfgang von Goethe

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Wie schneide ich einen Baum? Wie viel muss mein Nachbar zurück schneiden? Brut-und Setzzeit? Fällt mein Baum um? Baumfällung kosten? Baumpflege Baumfällung Gartenpflege: Kletterbärn

FAQs

Mein Nachbar schneidet seinen Baum nicht, was tun? Baumschutzssatzung Stadthagen, Bückeburg, Rinteln, Minden, Porta Westfalica.

Viele Fragen? Hier finden Sie Antworten.

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 01. März bis 31. September grundsätzlich den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Trotzdem sind nicht aufzuschiebende Verkehrssicherungsmaßnahmen in dieser Zeit erlaubt. Da aber jede Gemeinde eigene Baumschutzsatzungen erlassen kann, erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Gemeinde. https://niedersachsen.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/tipps-haus-garten/13925.html

Um eine Einschränkung des Nachbarn zu vermeiden, dürfen Äste bis 3 Meter höhe und 1,5 Meter Abstand zu Dach und Fassade eingekürzt werden.
Es ist verboten Nachbarbäume eigenständig zu schneiden, im Falle eines Zuwiderhandeln können erhebliche Prozesskosten aufkommen. 
Sie müssen ihren Nachbarn informieren und ihm eine Handlungszeit von 6 Wochen geben.
Wird ihre Bitte ignoriert dürfen Sie ausschließlich eine Sachfirma engagieren.

Bitte handeln Sie direkt mit einem Rückschnitt, kleinere Schnittwunden werden besser Überwallt und  schaden dem Baum somit weniger. 

Jeder Baum hat seine Besonderheiten, die wir erst nach der Baumansprache beurteilen können, hierfür wird ein kostenloser und unverbindlicher Besichtigungstermin vereinbart. So ist es uns möglich, ihnen einen realistischen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Die Art des Baumes, Größe, Form, Stammdurchmesser, Umfeld und Zugänglichkeit des Standortes, sicherheitstechnische Anforderungen  z.B. durch Nähe zu Gebäuden, Straßen und Gehwegen oder auch die Menge des anfallenden Schnittgut sind ebenfalls zu beachtende Faktoren die in einem vor Ort Termin angesprochen werden sollten.

Bäume lassen sich in 3 Phasen einteilen: Jugendphase, Reifephase und Altersphase. In jenen Stadien durchziehen Bäume Artspezifisch verschiedene Wachstumsprozesse. In der Reifephase verlangsamt sich das Wachstum häufig durch diverse Umweltfaktoren. Zu beginn der Altersphase ist oft die Maximalhöhe des Baumes erreicht, zukünftige Alterungserscheinungen sind oftmals das Bilden einer Sekundärkrone. Dieses Phänomen lässt sich zum einen sehr gut durch vermehrte Totholzbildung im oberesten Teil der Baumkrone erkennen und ist zum anderen meistenfalls unbedenklich, da der Baum durch Verringerung seiner Höhe die eigene Standsicherheit erhöht. Ein Fällen des Baumes ist selten nötig. Auch sollten bei der Einkürzung der Oberkrone menschliche Proportionsansprüche nicht Berücksichtigt werden. Austriebe sollten im 3 Jahres Takt zurück geschnitten werden. Hierfür sind nur geringe Zeitaufwendungen von Nöten, somit beschränken sich die Folgekosten auf wenige hundert Euro.

Ein Kappen der Baumkrone im Reifeprozess führt in den meisten Fällen zu übermäßigem Wassertriebschuss und verursacht oftmals höhere Kosten als das Entfernen der Primärkrone in der oben genannten Altersphase. Übermäßiger Wassertriebschuss finden statt, da Kronen oft über das Maß von maximal 20% eingekürzt wurden. Somit findet eine Überversorgung durch den bereits bestehenden und Baummaßgeschneiderten Wurzelbereich statt. Wassertriebe erreichen in nicht wenigen Fällen bereits nach ein paar Jahren die Ursprungshöhe des Bevor bestehenden Habitus. Wie im oberen Absatz erwähnt verlangsamt sich das Wachstum in der Reifephase, somit wird der Zuwachs durch Wassertriebe zukünftig die normale Wuchshöhe des Baumes überschreiten. Des Weiteren wird durch das Einfaulen der Schnittstellen ein erneutes zurückschneiden der Stämmlinge in das „gesunde Holz“ nötig, da sonst Ausbruch- und bei dementsprechend dimensionierter Wassertriebe Lebensgefahr besteht. Somit benötigt der gekappte Baum bereits in der Reifephase vermehrten Pflegeaufwand und erreicht oftmals die Alterungsphase nicht, da diverse Schädlinge und Pilze zum Absterben des Baumes führen. Ausnahmen hiervon sind vereinzelte Baumarten wie zum Beispiel die Weide, sie lässt sich in der Reifephase tatsächlich auf den Stammkopf einkürzen. Diese Möglichkeit besteht auch bei anderen Baumarten, allenfalls sollten Sie Rücksprache mit einer sachkundigen Firma halten und eine professionelle und aus heutiger baumbiologischer Sicht sinnvolle Schnittmaßnahme festlegen. Stumpfes Kappen von Baumkronen zu “Kleiderständern“ ist keine baumbiologisch vertretbare Maßnahme. Ein Kappen in der Alterungsphase verursacht selbiges Phänomen.
Schnittwunden bei Einkürzungen betragen bestenfalls maximal 10 cm.

Zur Klärung der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen sollten je nach Alter und Vorschädigung regelmäßig visuelle Untersuchungen durchgeführt werden. Einfäulungen und Höhlungen führen nicht zwangsläufig zum Fällen des Baumes. Es gibt modernste Untersuchungstechniken falls die visuelle Untersuchung Unklarheiten ergab. Hierzu zählen Zugversuche, Schalltomographie und Resistographenbohrung. 

Mögliche Gefahren die von ihren Bäumen ausgehen können, sind zu verhindern. Sie sind daher zum Beispiel verpflichtet, tote Äste zu entfernen, auf die Stand- und Bruchsicherheit zu achten und das Lichtraumprofil einzuhalten. Entfernen Sie alle Äste, die möglicherweise eine Gefahr für andere darstellen können und etwa auf Straßen, Wege oder Gebäude ragen.

Lichtraumprofil über Straßen:
4,50 m

Lichtraumprofil über Parkplätzen:
3,00 m

Lichtraumprofil über Gehwegen:
2,50 m

Lichtraumprofil zu Fassaden und Dächern:
1,50 m

Der sommerliche Zuwachs und Gewichtszunahme durch Blattmasse ist zu berücksichtigen.

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Eiche mit Totholz, Dachüberhang, eingeschränktem Lichtraumprofil & Wuchsanomalien - Vorher
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Kronenpflege nach ZTV Baumpflege - Nacher
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